ÖMSV-Autocross

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  • Tourenwagen bis 1600 ccm
    Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahres mit Zweiradantrieb. Motorblock, Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Kotflügel und Türen) sind markengebunden. Es dürfen keine Motorradmotoren verwendet werden. Der Motor (maximal 1600 ccm) muss im dafür vorgesehenen Raum untergebracht werden (Einbaurichtung des Motors egal).

    Beim Fahrwerk müssen die Aufhängungspunkte beibehalten werden, die Maße (Breite von Aufhängungspunkten zur Radnabe) und der Winkel der Aufhängung muss dem Original entsprechen. Aufhängungen dürfen verstärkt oder nachgebaut werden. Es können Gewindefahrwerke oder verstärkte Federn als Ersatz für das Original montiert werden, sofern ihre Lage- und Befestigungspunkte nicht verändert werden. Außerdem dürfen Zusatzfedern verwendet werden. Das Gleiche gilt für Stoßdämpfer und Stabilisatoren.
    Spurverbreiterungen sind erlaubt! Das Rad darf aber nicht über den Kotflügel hinausragen!
  • Tourenwagen bis 2000 ccm
    Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahres mit Zweiradantrieb. Motorblock, Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Kotflügel und Türen) sind markengebunden. Es dürfen keine Motorradmotoren verwendet werden. Der Motor (maximal 2000 ccm) muss im dafür vorgesehenen Raum untergebracht werden (Einbaurichtung des Motors egal).

    Beim Fahrwerk müssen die Aufhängungspunkte beibehalten werden, die Maße (Breite von Aufhängungspunkten zur Radnabe) und der Winkel der Aufhängung muss dem Original entsprechen. Aufhängungen dürfen verstärkt oder nachgebaut werden. Es können Gewindefahrwerke oder verstärkte Federn als Ersatz für das Original montiert werden, sofern ihre Lage- und Befestigungspunkte nicht verändert werden. Außerdem dürfen Zusatzfedern verwendet werden. Das Gleiche gilt für Stoßdämpfer und Stabilisatoren.
    Spurverbreiterungen sind erlaubt! Das Rad darf aber nicht über den Kotflügel hinausragen!
  • Tourenwagen bis 5000 ccm
    Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahres mit Zweiradantrieb. Motorblock, Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Kotflügel und Türen) sind markengebunden. Es dürfen keine Motorradmotoren verwendet werden. Der Motor (maximal 5000 ccm) muss im dafür vorgesehenen Raum untergebracht werden (Einbaurichtung des Motors egal).

    Beim Fahrwerk müssen die Aufhängungspunkte beibehalten werden, die Maße (Breite von Aufhängungspunkten zur Radnabe) und der Winkel der Aufhängung muss dem Original entsprechen. Aufhängungen dürfen verstärkt oder nachgebaut werden. Es können Gewindefahrwerke oder verstärkte Federn als Ersatz für das Original montiert werden, sofern ihre Lage- und Befestigungspunkte nicht verändert werden. Außerdem dürfen Zusatzfedern verwendet werden. Das Gleiche gilt für Stoßdämpfer und Stabilisatoren.
    Spurverbreiterungen sind erlaubt! Das Rad darf aber nicht über den Kotflügel hinausragen!
  • Allradtourenwagen bis 5000 ccm

    Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahres mit Allradantrieb. Motorblock, Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Kotflügel und Türen) sind markengebunden. Es dürfen keine Motorradmotoren verwendet werden. Der Motor (maximal 5000 ccm) muss im dafür vorgesehenen Raum untergebracht werden (Einbaurichtung des Motors egal).

    Beim Fahrwerk müssen die Aufhängungspunkte beibehalten werden, die Maße (Breite von Aufhängungspunkten zur Radnabe) und der Winkel der Aufhängung muss dem Original entsprechen. Aufhängungen dürfen verstärkt oder nachgebaut werden. Es können Gewindefahrwerke oder verstärkte Federn als Ersatz für das Original montiert werden, sofern ihre Lage- und Befestigungspunkte nicht verändert werden. Außerdem dürfen Zusatzfedern verwendet werden. Das Gleiche gilt für Stoßdämpfer und Stabilisatoren.
    Spurverbreiterungen sind erlaubt! Das Rad darf aber nicht über den Kotflügel hinausragen!

    Kit-Car und WRC-Versionen (Umbauten) werden den Tourenwagen Allrad zugeordnet

  • Buggies bis 1600 ccm

    Autocross-Spezialfahrzeuge, die speziell für die Teilnahme an Autocrossrennen konstruiert und gebaut wurden, bzw. Tourenwagen, deren Ausstattung durch markenfremde Teile verändert wurde. Es ist ausschließlich Zweiradantrieb zulässig.

    In dieser Klasse sind Motorradmotoren bis 1400ccm und Automotoren bis 1600ccm zulässig.

  • Buggies bis 5000 ccm
    Autocross-Spezialfahrzeuge, die speziell für die Teilnahme an Autocrossrennen konstruiert und gebaut wurden, bzw. Tourenwagen, deren Ausstattung durch markenfremde Teile verändert wurde. Motor (bis 5000 ccm) und Type sind freigestellt, jedoch ist ausschließlich Zweiradantrieb zulässig.
  • Allradbuggies bis 1600 ccm
  • Allradbuggies bis 5000 ccm

    Allradgetriebene Autocross-Spezialfahrzeuge, die speziell für die Teilnahme an Autocrossrennen konstruiert und gebaut wurden, bzw. Tourenwagen, deren Ausstattung durch markenfremde Teile verändert wurde. Motor (bis 5000 ccm) und Type sind freigestellt. Auch mehrmotorige Fahrzeuge fallen in diese Klasse.


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