Was bedeutet Nennschluss?
Ein Nennschluss wird in einer Ausschreibung für eine Veranstaltung vorgeschrieben, damit das Veranstalterteam am Renntag die Unterlagen die benötigt werden, bereits vorbereiten kann und somit einen reibungslosen und möglichst kurzen administrativen Ablauf gewährleisten kann.
Wenn ein Teilnehmer seine Nennung nicht bis zum Nennschluss abgegeben hat, ist er trotzdem ohne Mehrkosten startberechtigt. Möglicherweis wird er bei der Anmeldung aber nach hinten gereiht, um die vorhandenen Nennungen schnellstmöglich abzuarbeiten.
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